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Das Reinheitsgebot von 1909 »
Betriebsbesichtigungen
Machen Sie sich selber ein Bild davon, wie wir unseren Korn herstellen. Gruppen von 15 bis 50 Personen sind herzlich eingeladen, nach telefonischer Terminabstimmung die Brennerei und den Spirituosenbetrieb zu besichtigen.
Das Besichtigungsprogramm dauert etwa 2 ½ - 3 Stunden und umfaßt einen Rundgang durch die Betriebe, eine Filmvorführung sowie die Verkostung unserer Produkte.
Die Landwirtschaft
Der landwirtschaftliche Betrieb läßt sich bis in das Jahr 1650 zurückverfolgen. Seinerzeit wurden die Hofstelle - der Schierholt - und der darauf wohnende Besitzer Eberhard zum Brockhause erstmals urkundlich erwähnt. Im Laufe der Zeit wurde dann der Name der Hofstelle als Familienname übernommen - aus dem Schierholt wurde der Schierhölter.
Der Name der Hofstelle hatte folgende Bedeutung: die Silbe Schier steht für den Begriff Grenze bzw. "an der Grenze", das Wort Holt für Wald oder Gehölz. Der Schierholt war also der Hof, der im oder am Grenzwald lag. Auch heute noch befindet sich eine Grenze in unmittelbarer Nähe, nur ca. 300 m von hier entfernt: die zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Ältere Unterlagen über den Hof sind nicht vorhanden, was aber eine eindeutige Ursache hat: Am 5. Mai 1636, während des 30-jährigen Krieges, wurde der Ort Glandorf vom schwedischen Heer niedergebrannt, weil die Dorfbewohner das von den Schweden geforderte Geld nicht aufbringen konnten. Auch die Kirche brannte bis auf Teile des Turms ab. Mit ihr verbrannten viele Unterlagen über Glandorfer Familien.
Während dieser 356 Jahre hat sich der Hof über nunmehr 13 Generationen zu seiner heutigen Größe entwickelt. Zu ihm gehören ca. 200 ha Land, die zum größten Teil selbst bewirtschaftet werden. Die Flächen liegen zu ca. 1/3 in Niedersachsen und 2/3 in Nordrhein-Westfalen.
Für den Bedarf der Kornbrennerei bauen wir Jahr für Jahr etwa 50 ha Roggen und Weizen an. Weitere Feldfrüchte sind Triticale und Mais.
Die Kornbrennerei Die Kornbrennerei wurde im Jahr 1801
von Johann-Ernst Schierhölter gegründet.
Die ursprüngliche Absicht war wohl, die beim Brennen von Getreide anfallenden, sehr nährstoffreichen Rückstände, die sog. Schlempe, bei der Viehmast zu verwenden. In dieser Gegend sind die Ackerböden nicht so ertragreich und waren vor Erfindung des Kunstdüngers wohl derart ertragsarm, daß es schwierig war, ausreichend Futter zu ernten, um das Vieh auch im Winter zu füttern. Hier war die Schlempe eine willkommene Ergänzung, da fast immer während der Wintermonate gebrannt wurde. Mit dieser Futtergrundlage konnte mehr Vieh gehalten werden. Mehr Vieh bedeutete gleichzeitig mehr Mist und damit mehr Dünger für den Acker. Mehr Dünger wiederum führte zu höheren Ernteerträgen.
Der anfallende Alkohol wurde zunächst in Gastwirtschaften der näheren Umgebung vermarktet. Nach und nach erweiterten sich Absatzgebiet und Kundenstamm - heute werden Handel und Gastronomie im Umkreis von etwa 100 km um den Standort Glandorf beliefert.
Schierhölter ist einer der ganz wenigen Spirituosenhersteller in Deutschland, der seinen Korn nicht nur vollständig selber brennt, sondern darüber hinaus auch noch auf eigener Rohstoffbasis (d.h. selbst angebautem Getreide) arbeitet. Weniger als 2% des deutschen Korns werden überhaupt noch so hergestellt. Deutlich mehr als die Hälfte des pro Jahr in Deutschland hergestellten Korns kommt aus den Anlagen nur einer (!) industriellen Brennerei, der Rest aus aus wenigen in privater Hand befindlichen Großbrennereien.
« Hier kommt reiner (97 %iger) Weizenkorn aus der Destillation - wasserklar und mit dem vollen Weizen-Aroma.
Das Reinheitsgebot von 1909
Ein Korn darf nur aus folgenden Rohstoffen hergestellt werden: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Buchweizen.
Ausgangsprodukt muß das ganze Getreidekorn sein. Mehl, Mühlenabfälle oder -rückstände, Mais usw. sind nicht erlaubt.
(Die bei weitem überwiegende Menge des Korns wird heute aus Weizen hergestellt.)
Dieses Reinheitsgebot wurde 1989 von der EG in europäisches Recht übernommen und konkretisiert: Ein Produkt, das sich Korn nennt, darf darüber hinaus keine Geschmackszusätze enthalten (z.B. Kümmel) und Korn darf nicht mit anderen Alkoholen gemischt werden.
(Man kann natürlich alles machen und mischen, nur darf das Endprodukt dann nicht mehr als Korn angeboten werden.)
Korn muß mindestens 32 %vol haben, Doppelkorn oder Kornbrand mindestens 37,5 %vol, Edelkorn mindestens 40 %vol. Die Bezeichnungen Korn und Kornbrand wurden für den deutschsprachigen Raum reserviert.
(Deutschland und Österreich sowie Teile der Schweiz, Frankreichs (Elsaß), Luxemburg und Belgiens)
Es wird also niemals z.B. einen griechischen oder irischen Korn geben dürfen.